Allgemeine Geschäftsbedingungen von MOMENTUM Wien für die Vermarktung von zulu5

Stand: 1. Jänner 2018

1. Vertragsgegenstand

Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt die CMS Momentum GmbH, Loquaiplatz 12/7, 1060 Wien (nachfolgend Momentum Wien genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Zurverfügungstellung von Werbeflächen in seinen Online-Angeboten und den Angeboten seiner Werbeträger zur Platzierung von Werbung durch den Werbetreibenden. Die angeführten Preise und Tarife gelten bis auf Widerruf. Bei Preisänderungen treten die neuen Preislisten auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft. Für alle Aufgaben in diesem Bereich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die zulu5 AG, vertreten durch den CEO Andreas Gysler, (nachfolgend zulu5 genannt) ist Entwickler und Nutzungsrechtsinhaber von Software zum Zwecke der Analyse und Optimierung von Onlinemarketingmaßnahmen Dritter (im Folgenden „Kunde“ genannt) mit Hilfe des von der zulu5 entwickelten Crawler Systems und gilt hierbei als Leistungserbringer.

Alle vereinbarten Dienstleistungen und Angebote von Momentum Wien erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Momentum Wien ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Momentum Wien behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist Momentum Wien unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, einen etwaigen mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt oder den Vertrag auf Basis der bis dahin geltenden Bedingungen, abweichend von den neuen Regelungen, fortzuführen.

Ein Vertrag mit dem Kunden kommt in der Regel mit der Annahme eines gesonderten Angebotes der Momentum Wien durch den Kunden zustande. Diese AGB sind Bestandteil dieser Einzelvereinbarung. Momentum Wien legt von den AGB abweichende Bestimmungen im Angebot fest. Durch Auftragserteilung oder Annahme des Angebots werden diese AGB vom Kunden anerkannt.

zulu5 hat ein System entwickelt, mit dem sich erkennen lässt welche Werbung auf einer Webseite geschaltet wird. Dieses System setzt zulu5 u.a. dazu ein, um Webseiten aus Themenbereichen wie Porno, Filesharing oder anderen bedenklichen Umfeldern zu überprüfen. Die aus diesen Überprüfungen gewonnenen Informationen stellt zulu5 dem Kunden zur Verfügung. Die Auswertung erfolgt über die Zurverfügungstellung eines Reportings bzw. der Daten im zulu5 Frontend oder als PDF. Inhalte dieses Reportings sind u.a. die delivery sowie click chain einer Werbeeinblendung, soweit vorhanden. Je nach vereinbarter Leistung erhält der Kunde Einblick auf die Werbeeinblendungen die ihm zugeordnet werden können und/oder darüber hinaus gehende Informationen zu Werbeeinblendungen Dritter.

Momentum Wien gewähren dem Kunden eine nicht exklusive Nutzung des zulu5 Systems sowie eine nicht exklusives Recht auf übermittelte Daten und Reports.

Die Momentum Wien gewährt keine Vollständigkeit oder Richtigkeit bei der Liste untersuchter Websites noch bei der Auswertung derselben. Bei den übermittelten Alerts handelt es sich um Empfehlungen von zulu5, die auf der stichprobenartigen Analyse von Onlinewerbung im Internet basiert.

Soweit die Parteien für die Erbringung der vertraglichen Leistungen Termine vereinbaren, stellen diese eine Hauptleistungspflicht dar.

Aufgrund der Beschaffenheit und der Einsatzwege von Onlinemarketing übernimmt Momentum Wien keine Garantien oder Gewährleistungen dafür ob, wie, wie oft oder in welchen Umfeldern die Werbung des Kunden gefunden wird.

Erbringt Momentum Wien kostenlose Leistungen, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.

Momentum Wien behält sich vor, ihren Service zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung für notwendig erachtet wird sowie technische Weiterentwicklungen zu dem Zweck einzuführen. Momentum Wien ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Diese werden nicht Vertragspartner der Kunden.

2. Vergütung

Der Kunde zahlt die von Momentum Wien erbrachten Leistungen monatlich auf Grundlage des Vereinbarungsumfangs.

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Momentum Wien ist berechtigt, ihre Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden einzustellen, bis dieser seiner Zahlungsschuld nachgekommen ist.

Ferner bietet Momentum Wien seinen Kunden kostenpflichtige Zusatzleistungen die nach Bedarf in Anspruch genommen werden können. Diese sind u.a.

  • Leistungen für die Report-Analyse werden mit 100,00 EUR pro Arbeitsstunde berechnet
  • Supportleistungen und Schulungen werden mit 100,00 EUR pro Arbeitsstunde berechnet.

3. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung des Vertrages sind Bestandteil der zu schließenden Einzelvereinbarung.

Sofern einzelvertraglich keine spezielle Vereinbarung getroffen wird, wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 8 Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt; ein solcher ist insbesondere dann gegeben, wenn über das Vermögen der Momentum Wien das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die Momentum Wien liegt unter anderen vor, wenn der Kunde mit den geschuldeten Zahlungen mehr als vier Wochen im Verzug ist oder der Kunde sonstige Vertragsverstöße trotz Abmahnung durch die Momentum Wien fortsetzt. Die vertraglichen Restzahlungen durch den Kunden bleiben in solchen Fällen unberührt.

Die Kündigung erfordert die Schriftform.

4. Haftung

Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten.

Momentum Wien haftet für die vertraglich vereinbart zu erbringenden Hauptleistungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften und verpflichtet sich im Rahmen ihrer Leistungserbringung alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten, einschließlich ohne hierauf beschränkt zu sein solche des Datenschutzrechtes, Wettbewerbsrechtes und des Gewerblichen Rechtsschutzes (u.a. Urheber – und Markenrecht).

Momentum Wien haftet nicht für Sachen aufgrund einer fehler- oder mangelhaften Verwaltung oder Interpretation der zur Verfügung gestellten Informationen durch den Kunden.

Im Übrigen ist die Haftung auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der übermittelten oder genutzten Daten ausgeschlossen und Momentum Wien haftet somit nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung oder Nichtnutzung der an den Kunden übermittelten Informationen entstehen.

Momentum Wien haftet ausschliesslich für Schäden, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Momentum Wien oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit die Haftung der Momentum Wien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Momentum Wien.

5. Vertraulichkeit

Momentum Wien verpflichtet sich, alle vom Kunden empfangenen Dokumente, Aufzeichnungen, Daten, elektronischen Daten, Handels- und Geschäftsgeheimnisse, Kundeninformationen, Informationen über Geschäftspartner, Wirtschafts- und Finanzdaten, Kalkulationen, und/oder jede sonstige Information, ungeachtet deren Art, deren Form, des Inhalts und des Umfangs von welcher sie im Rahmen diese Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangt und ohne Ansehung der Person, die von der Information betroffen ist (u.a. Kunde, Werbekunden des Kunden, sonstige Geschäftspartner), („Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln.

Der Begriff Vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die:

  • durch das zulu5 System generiert werden
  • zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung gemeinfrei beziehungsweise allgemein zugänglich sind oder werden
  • sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht oder einer Verletzung dieser Vereinbarung in dem Besitz von zulu5 befunden hatten, bevor sie die Vertrauliche Informationen von dem Kunden erhalten haben
  • zulu5 von einem Dritten erhalten hat, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offen zu legen
  • aufgrund einer gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Pflicht und/oder Anordnung offenzulegen sind oder
  • die von dem Kunden gegenüber der empfangenden Partei aus den Vertraulichen Informationen ausgenommen wurde.

Sofern bei Momentum Wien Zweifel über den vertraulichen Charakter einer Information gegeben sind, ist sie verpflichtet, dies vor Verwendung solcher Informationen mit dem Kunden schriftlich abzustimmen, wobei eine Kommunikation auf elektronischem Wege dem Schriftformerfordernis genügt.

Momentum Wien verpflichtet sich, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassenen und zur Kenntnis gebrachten Vertraulichen Informationen nur insoweit zu verwenden und Dritten gegenüber zu kommunizieren, als dies im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwingend erforderlich und von der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Kunden und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (insbesondere solche des Datenschutzes) gedeckt ist.

Momentum Wien verpflichtet sich, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Dritte in unberechtigter Weise von den vertraulichen Informationen Kenntnis erlangen. Durch die Übergabe Vertraulicher Informationen erfolgt keine Übertragung oder Gewährung von Rechten an den Vertraulichen Informationen zugunsten Momentum Wien.

Momentum Wien ist nicht berechtigt, vertrauliche Informationen zur Eigenwerbung oder der Eigenpräsentation zu nutzen. Es ist Momentum Wien jedoch gestattet, werbetreibende Dritte, sofern dies für die Optimierung deren Werbeauftritts notwendig und angemessen ist, anzusprechen und auf die angebotenen Dienstleistungen und Produkte von Momentum Wien hinzuweisen, auch wenn diese Dritte geschäftlich oder organisatorisch mit dem Kunden verbunden sind.

Diese Vereinbarung gilt auch im Falle des Abschlusses eines gesonderten Vertrages und findet über den Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus Anwendung.

Unabhängig davon erklärt der Kunde hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass Momentum Wien den Kunden in seiner Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse benennen kann und insbesondere auch das Logo des Kunden auf der eigenen Webseite, in Präsentationsmaterialien und anderen Werbemitteln verwenden darf.

6. Nutzungsrechte

Die zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen der Analyse in Form des Reporting sind Datenbanken i.S.d. Urhebergesetztes und sind daher urheberrechtlich geschützt. Mit der Zurverfügungstellung der Daten überträgt Momentum Wien dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht, welches lediglich zum Zwecke der Übersicht und Kontrolle der durch zulu5 zur Erfüllung des Vertrages erbrachten Leistung eingeräumt wird. Alerts werden jeweils 2 Monate im zulu5 System zur Einsicht und Download aufbewahrt.

Darüber hinausgehende Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Daten ohne Zustimmung von Momentum Wien an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine solche Weitergabe ist einzelvertraglich vereinbart worden oder ergibt sich aus dem Zweck dieser Beauftragung zur Leistungserbringung durch Momentum Wien.

Ebenfalls ist untersagt, die zur Verfügung gestellten Daten durch Einfügen in andere Datenbanken dauerhaft zu speichern, sowie die Daten zu eigenen wirtschaftlichen oder nicht wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu nutzen, sofern diese Nutzung dem Geschäftszweck von Momentum Wien zuwider läuft, es sei denn Momentum Wien hat einer solchen Nutzung schriftlich zugestimmt.

Die Nutzung des Namens, Logos etc. von Momentum Wien ist nur in dem einzelvertraglich gewährten Umfang erlaubt und richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

Der Kunde hat darauf zu achten, dass die Aussagen zur Art und dem Umfang der Nutzung der Produkte von Momentum Wien, des Namens, Logos etc. von Momentum Wien den Tatsachen entsprechen und nachweisbar sind.

7. Schlussbestimmungen

Der Kunde stellt Momentum Wien alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien im Voraus zur Verfügung.

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sich hieraus ergebenen Verträge ist Österreichisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

Vertraglich vereinbarte Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.